Wir sind im Besitz der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG)
    Wir sind im Besitz der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG)              

Über uns

Wir, der Verein Heimatlose Pfoten e.V. mit anerkannter Gemeinnützigkeit und dem Vereinssitz in Dortmund, sind eine kleine Gruppe von Tierfreunden, die sich für den Tierschutz im In- und Ausland stark machen wollen. Daher gründeten wir 2013 diesen Verein.

 

Wir sind überzeugt davon, dass es im Tierschutz keine Grenzen gibt. Deshalb haben wir uns dafür entschieden sowohl im In- als auch im Ausland für das Wohl der Tiere zu kämpfen. Leider können wir nicht alle retten, doch da wo wir helfen, wollen wir ganze Arbeit leisten. 

 

Momentan konzentriert sich unser Engagement auf das polnische Tierheim in Ostroda. Dort warten rund 250 Hunde und 100 Katzen auf ein Zuhause. Hier leisten wir Vermittlungshilfe und suchen laufend eigene Familien für unsere Schützlinge. Zudem kommt auch der Tierschutz vor Ort in Deutschland nicht zu kurz. Auch hier erreichen uns immer wieder Notfälle, die unserer Hilfe bedürfen.

 

Bis zu 6 mal im Jahr werden Spendentransporte organisiert, bei denen wir Sach- und Geldspenden ins Tierheim bringen. Dadurch wollen wir die Haltungsbedingungen und die Lebenssituation der Tiere vor Ort verbessern. Wir wollen dafür sorgen, dass unter anderem die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist und die Hütten erneuert und isoliert werden können. 

 

Bei unserer Vereinsarbeit setzen wir auf Transparenz und wollen unsere Mitglieder und Spender teilhaben lassen, wo die akuten Probleme liegen und unsere Hilfe sowie Spenden dringend benötigt werden. 

 

Wir arbeiten alle ehrenamtlich und engagieren uns ausschließlich in unserer Freizeit. Es ist uns ebenfalls sehr wichtig als funktionierendes Team zusammen zu arbeiten. Nur so ist es möglich effiziente und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen und den Tieren zu helfen.

Frau Claudia Wessel und Frau Melissa Schellenberg haben die Erlaubnis nach §11 Absatz 1 Nr. 5 der TSchG Hunde und Katzen von Polen nach Deutschland zu überführen und zu vermitteln. 

Unsere Fahrer haben den Befähigungsausweis für Fahrer und Betreuer gemäß Artikel 17 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) 

 

Schnellzugriffe:

> Rüden

> Hündinnen

> Katzen

> Notfälle/Handicap

 

 

 

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> Happy End

 

 

 

 

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